Ich arbeite nur mit einem schriftlichen Vertrag, dafür gibt es gute Gründe.
Bei mündlichen Vereinbarungen besteht die Gefahr, dass nicht alle wichtigen Dinge geklärt werden und insbesondere im Streitfalle Unsicherheiten und Streitigkeiten darüber bestehen, was
tatsächlich vereinbart wurde.
Die dann entstandenen Beweisschwierigkeiten müssen unter Umständen mit Zeugen aus dem Weg geräumt werden. Zeugen gibt es aber oftmals nicht oder können - weil schon einige Zeit vergangen ist - keine
klaren Aussagen mehr über konkrete Vereinbarungen treffen.
Um diesem Drama aus dem Wege zu gehen ist eine schriftliche Betreuungsvereinbarung unerläßlich!
Sie gewährleistet, dass über die wichtigsten Dinge bereits im Vorfeld gesprochen wurde.
Die Tatsache, dass mündliche Abreden auch schriftlich festgehalten werden, beugt außerdem eventuellen späteren Streitigkeiten vor. Es ist ein Schriftstück da, auf das bereits im Vorfeld und notfalls
auch im Streitfall zurückgegriffen werden kann.
Folgende Themen sind in meinem Vertrag berücksichtigt:
BETREUUNGSTAGE UND UMFANG DER BETREUUNG
BETREUUNGSENTGELD UND VERPFLEGUNGSKOSTEN
REGELUNG DER BEZAHLUNG DER O.G. KOSTEN IM FALLE VON URLAUB, FEIERTAG UND KRANKHEIT
KRANKHEIT DES TAGESPFLEGEKINDES
KRANKHEIT IN DER TAGESPFLEGEFAMILIE
URLAUBSREGELUNG
BRINGEN UND ABHOLEN DES KINDES
VERSICHERUNGEN
KÜNDIGUNG DES BETREUUNGSVERHÄLTNISSES
Eine Betreuungsvereinbarung wird abgeschlossen, wenn die Eingewöhnungsphase positiv verlaufen ist und sich alle darüber einig sind, dass das Kind/die Kinder
von mir längerfristig betreut werden soll/en.